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Grundstücksteilung

Jeder Eigentümer ist grundsätzlich berechtigt, sein Grundstück teilen zu lassen. In den meisten Fällen geschieht dies zum Zwecke der Veräusserung. Die Grundstücksteilung erfolgt generell durch die Abschreibung einer Teilfläche im Grundbuch. Da sich Grundstücke aus einem oder mehreren Flurstücken des Liegenschaftskatasters zusammensetzen, muss zur Vorbereitung eine Zerlegung der betroffenen Flurstücke mittels einer Teilungsvermessung oder Sonderung erfolgen. Bei der Bildung von Baugrundstücken ist neben dem kommunalen Bauplanungsrecht auch die Bauordnung (BbgBO) zu beachten.

 

Dipl.Ing. Eckhard Grössel
Dipl. Ing.
Eckhard Grössel

Öffentlich bestellter Vermessungingenieur des Landes Brandenburg

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