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Baubegleitende Vermessung

Grobabsteckung

Die Grobabsteckung liefert dem Baugewerk die örtliche Orientierung bei der Durchführung von Erdarbeiten wie dem Ausheben einer Baugrube. Die abgesteckten Punkte werden in der Regel durch Pflöcke gekennzeichnet. Es genügt eine Absteckgenauigkeit von +-5 cm. Bei Bauvorhaben ohne Unterkellerung kann in der Regel auf eine Grobabsteckung verzichtet werden.

Feinabsteckung

Die Feinabsteckung liefert die endgültige Lage eines Baukörpers auf dem Baugrund-stück in der Örtlichkeit. Die abgesteckten Punkte werden durch Nägel auf einem Schnurgerüst oder auf Pflöcken gekennzeichnet. Die Absteckgenauigkeit beträgt +-3 mm. Beim Schnurgerüst handelt es sich um einen Bretterverschlag, der möglichst fest auf dem Untergrund fixiert sein muss. Dass Schnurgerüst wird normalerweise vom Baugewerk eingerichtet.

Höhenangabe

Es wird eine Bezugshöhe im amtlichen Bezugssystem DHHN 92 an einer geeigneten Stelle in der Örtlichkeit angegeben. Die Bezugshöhe wird durch das Baugewerk bei Erdarbeiten und im Zuge der Bauausführung genutzt.

Grenzanzeige

Es werden die Grenzen eines Grundstücks in geeigneter Weise gekennzeichnet. Zielsetzung ist es, Grenzüberschreitungen bei Grenzbebauung (z.B. Garagen, Carports) oder dem Aufbau von Grenzeinrichtungen (z.B. Zäune, Mauern) zu vermeiden. Es werden die bestehenden Grenzzeichen aufgesucht, überprüft und markiert. Verloren gegangene Grenzzeichen können auch ersatzweise durch Pflöcke o.ä. gekennzeichnet werden.

Vermessungsleistungen auf Großbaustellen

  • Achsabsteckungen im Hoch- und Tiefbau
  • Trassierungsvermessungen im Gleis- und Straßenbau
  • Feinnivellements
  • Erdmassenermittlung
Dipl.Ing. Eckhard Grössel
Dipl. Ing.
Eckhard Grössel

Öffentlich bestellter Vermessungingenieur des Landes Brandenburg

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